Lexikon
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A
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) basieren auf dem Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) und regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Versicherung und dem Versicherungsnehmer. Sie enthalten die versicherten Risiken und Leistungen sowie Rechte und Pflichten der beiden Vertragsparteien.
Annullierungskosten
Wird eine Reise annulliert, verrechnet der Veranstalter dem Annullierenden die entstandenen Kosten. Die Höhe der Annullierungskosten variiert je nach Zeitpunkt des Reiserücktritts. Detaillierte Infos sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Veranstalters ersichtlich.
Arrangementpreis
Der Preis einer gebuchten Reise. Ein Arrangement ist ein Paket aus verschiedenen Leistungen. Beispiel: Flug und Hotelübernachtung.
Arztbericht
Bestehen im Schadenfall Unklarheiten in Bezug auf den medizinischen Befund, kann unser Vertrauensarzt, mit dem Einverständnis der versicherten Person, einen medizinischen Bericht beim behandelnden Arzt anfordern. Dabei werden grundsätzlich nur Fragen im Zusammenhang mit dem aktuellen Ereignis gestellt.
B
BearbeitungsgebührÄndert oder annulliert die versicherte Person nachträglich die gebuchten Reiseleistungen, kann vom Reisebüro eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt werden. Beispiele: Bei einer Reiseannullierung, Namensänderung eines Flugpassagiers etc.
Beraubung
Diebstahl unter Anwendung oder Androhung von Gewalt.
Beschädigung des Gepäcks
Wird ein Gepäckstück während dem Transport durch eine öffentliche, konzessionierte Transportanstalt beschädigt (kaputter Verschluss, Kofferrad abgebrochen, Delle im Aluminiumkoffer etc.), muss dies sofort nach Feststellung der Transportanstalt angezeigt werden. Verlangen Sie in jedem Fall einen schriftlichen Rapport (PIR). Fluggesellschaften sind laut Montrealer Übereinkommen bzw. Warschauer Abkommen für solche Schäden haftbar.
Behördliche Verfügung
Beschluss, welcher von einer Behörde gefasst wird. Beispiel: Die Einreise in das Land der Reisedestination wird verweigert und die Reisenden müssen wieder heimkehren.
Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
Das VVG ist das Gesetz für Verträge im Privatversicherungsbereich. Soweit dieses Gesetz keine Vorschriften enthält, kommen die Bestimmungen des Obligationenrechtes (OR) in Anwendung.
C
Chronische Krankheit
Spezifische dauerhafte und unheilbare Erkrankung. Beispiele: Niereninsuffizienz, Diabetes etc.
Spezifische dauerhafte und unheilbare Erkrankung. Beispiele: Niereninsuffizienz, Diabetes etc.
D
DiebstahlEntwendung persönlicher Gegenstände ohne Gewaltanwendung. Beispiele: Trickdiebstahl, Taschendiebstahl, Entreissdiebstahl oder Einbruchdiebstahl.
Dossiergebühr
Kleiner Betrag, welcher bei der Buchung der Reise erhoben wird. Beinhaltet in der Regel Leistungen wie Beratungsgebühr und Kundengeldabsicherung.
E
ElementarereignisPlötzliches, unvorgesehenes Naturereignis, welches Katastrophencharakter aufweist. Das schadenstiftende Ereignis wird dabei durch geologische oder meteorologische Vorgänge ausgelöst. Beispiele: Erdbeben, Tsunami, etc.
Ergänzungsversicherung
Eine Ergänzungsversicherung wird zusätzlich zu einer bereits bestehenden Versicherungsdeckung abgeschlossen. Mit dieser werden mögliche Deckungslücken geschlossen. Beispiel: Sie haben eine Kranken- und Unfallversicherung in der Schweiz, sind aber nicht genügend für Behandlungskosten im Ausland abgedeckt. Deshalb schliessen Sie bei uns die Ergänzungsversicherung Arzt- und Spitalkosten weltweit ab.
Ersatzreise
Wenn die versicherte Person auf der Reise schwer erkrankt oder sich schwer verletzt und eine offiziell anerkannte Alarm- oder Notrufzentrale ihre Repatriierung mit medizinischer Betreuung veranlasst, erhält sie – sofern das Produkt Ersatzreise abgeschlossen wurde – einen Gutschein für eine Ersatzreise (Wiederholungsreise).
F
FahrzeuglenkerDer Fahrzeuglenker ist die Person, welche im Fahrzeug am Steuer sitzt und es fährt.
Familienversicherung
Wohnen mehrere Personen im gleichen Haushalt, empfehlen wir den Abschluss einer Familienversicherung. Diese gilt sowohl für Familien als auch für in Wohngemeinschaft lebende Personen. Die genaue Definition entnehmen Sie Kapitel 1 der AVB E27.
Flughafentaxen
Flughafentaxen werden für die Benützung der Flughafeninfrastruktur – unabhängig von der Airline – erhoben. Wird eine Flugreise annulliert und der Flughafen somit nicht betreten, so muss auch keine Gebühr entrichtet werden.
Fragebogen
Sind Fragen unsererseits ungeklärt, versenden wir einen Fragebogen. Dieser muss von der versicherten Person ausgefüllt werden. Beispiele: Schadenfall, verspäteter Abschluss einer Heilungskosten-/Gästeversicherung, etc.
G
GepäckZum Gepäck zählen alle Gegenstände, welche die versicherte Person zum persönlichen Bedarf auf die Reise mitnimmt.
Geltungsbereich
Geografisch beschränktes Gebiet, in welchem der Versicherungsschutz gültig ist.
Grobe Fahrlässigkeit
Grob fahrlässig ist derjenige, der unbekümmert und leichtfertig handelt und die erforderliche Sorgfalt im besonderen Masse nicht beachtet.
H
Höhere GewaltEin von aussen einwirkendes, nicht vorhersehbares Ereignis, das auch durch äusserste Sorgfalt des Betroffenen nicht verhindert werden kann. Beispiele: Brand, Tsunami, Erdbeben, etc.
I
InvaliditätDauernde volle oder teilweise Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit. Der Invaliditätsgrad und die damit verbundene Kapital- bzw. Rentenzahlung sind in Kapitel 14 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) E27 geregelt.
J
Jahresversicherung
Eine Jahresversicherung gilt ab Abschlussdatum während 365 Tagen und verlängert sich jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf gekündigt wurde.
Eine Jahresversicherung gilt ab Abschlussdatum während 365 Tagen und verlängert sich jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf gekündigt wurde.
K
KapitalversicherungForm der Versicherung, bei welcher die versicherte Leistung in der Auszahlung eines bestimmten, im Versicherungsvertrag festgelegten Kapitals (= einmaliger Beitrag) besteht.
Kundengeldabsicherung
Vergewissern Sie sich vor der Buchung einer Reise, dass Ihr Reisebüro die Sicherstellung der Kundengelder gewährleistet. Ansonsten laufen Sie Gefahr, bei Konkurs des Reisebüros Ihr Geld für die Badeferien sprichwörtlich in den Sand zu setzen!
L
LeistungAls Leistung definieren wir die vertragliche Verpflichtung der Versicherungsgesellschaft gegenüber dem Versicherungsnehmer, wenn ein versicherter Schadenfall eintritt. Beispiel: Die Auszahlung einer vereinbarten Summe.
Leistungsträger
Als Leistungsträger gilt die für die jeweilige Leistung verantwortliche Gesellschaft. Beispiele: Die EUROPÄISCHE ist Leistungsträger der Annullierungskosten-Versicherung, der Reiseveranstalter ist Leistungsträger für das gebuchte Pauschalarrangement, etc.
M
Mehrkosten einer unplanmässigen RückreiseWird eine Reise abgebrochen, entstehen für die Rückreise zusätzliche Kosten. Beispiel: Umbuchungsgebühr des Flugtickets.
Montrealer Übereinkommen
Das internationale Haftungs-Übereinkommen von Montreal vom 28. Mai 1999 regelt die Haftung der Fluggesellschaft gegenüber dem Reisenden. Den gesamten Text finden Sie hier. Diejenigen Staaten, welche das Abkommen unterzeichnet und ratifizert haben, finden Sie unter www.icao.int. Für die übrigen Staaten gelten die Bestimmungen gemäss Warschauer Abkommen.
N
NachreiseWird eine Reise wegen eines versicherten Ereignisses verspätet angetreten, ohne dass deswegen das Datum der ursprünglich geplanten Rückreise ändert, spricht man von einer Nachreise.
Nicht benützter Teil des Arrangements
Anteil der im Voraus bezahlten Leistungen, welcher bei vorzeitigem Reiseabbruch nicht beansprucht wird.
O
Obliegenheiten im Schadenfall
Plichten der versicherten Person im Schadenfall. Detaillierte Informationen finden Sie im Kapitel 1 der AVB E27.
Plichten der versicherten Person im Schadenfall. Detaillierte Informationen finden Sie im Kapitel 1 der AVB E27.
P
PIRProperty Irregularity Report. Schadenformular der Fluggesellschaft, welches genaue Angaben zum entstandenen Schaden oder zum vermissten Gepäck beinhaltet. Wird zum Beispiel zur Einleitung der Gepäcksuche (baggage tracing) verwendet.
Police
Als Police gilt das Dokument für den Versicherungsnehmer, welches die wichtigsten Angaben zur abgeschlossenen Versicherung beinhaltet. Die genauen Bestimmungen sind in den jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) aufgeführt.
Prämie
Die Versicherungsprämie ist eine Geldsumme, welche der Versicherungsnehmer als Gegenleistung für den Versicherungsschutz an die Versicherungsgesellschaft entrichtet.
Q
R
Reiseabbruch-Versicherung (RAB)Siehe SOS-Schutz.
Reiserücktritts-Versicherung (RRV)
Siehe Annullierungskosten.
Reisevertrag
Ein Reisevertrag wird zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter anlässlich der Reisebuchung abgeschlossen und enthält alle wesentlichen Merkmale der Reise sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Veranstalters.
Reisezwischenfall
Unvorhergesehenes Ereignis, welches sich während der Reise ereignet und deren weiteren Verlauf beeinträchtigt.
Repatriierung
Eine Repatriierung ist eine medizinisch betreute Rückführung einer versicherten Person in ein Spital im Wohnstaat.
Rettungsaktion
Befindet sich eine versicherte Person in einer lebensbedrohlichen Situation, mobilisieren wir unsere Vertragspartner vor Ort, um die Person aus dieser Lage zu befreien.
S
SchadenanzeigeSchriftliche Anmeldung des Schadenfalles bei der Versicherungsgesellschaft.
Sicherheitstaxen
Der Flughafen verlangt für jedes Flugticket einen Betrag für die Sicherheitstaxen. Diese werden für die Abdeckung der immer steigenden Kosten (verschärfte Sicherheitsmassnahmen) verwendet.
SOS-Schutz
Der SOS-Schutz schützt Sie während der Reise vor finanziellen Folgen eines Reiseabbruchs, einer Repatriierung etc. Aus unserer Sicht ist dies die wichtigste Versicherungsdeckung während einer Reise, da ein SOS-Fall erfahrungsgemäss bedeutend höhere Kosten als eine Annullierung verursacht.
SOS-Schutz am Domizil
Der SOS-Schutz am Domizil beinhaltet die Organisation eines Beistandes, wenn Sie sich während einer Abwesenheit plötzlich einer besonderen Gefahren- oder Notsituation zu Hause bewusst werden, zum Beispiel unverschlossene Türen oder ein nicht versorgtes Haustier. Die Kosten für die Behebung der Situation sind jedoch nicht versichert.
Spitalaufenthalt im Ausland
Ein stationärer Spitalaufenthalt im Ausland, gerade in den USA, kann enorme Kosten verursachen, welche nicht vollumfänglich durch Ihre Krankenkasse abgedeckt sind. In solchen Fällen empfiehlt es sich, unsere Zusatzversicherung abzuschliessen.
Stornogebühren
Siehe Annullierungskosten.
T
TarifpositionDie Tarifposition ist sozusagen der Code unserer Produkte und bestimmt eindeutig die Prämie sowie die Versicherungssumme.
Terrorismus
Als Terrorismus gilt jede Gewalthandlung oder Gewaltandrohung zur Erreichung politischer, religiöser, ethnischer, ideologischer oder ähnlicher Ziele. Die Gewalthandlung oder die Gewaltandrohung ist geeignet, Angst oder Schrecken in der Bevölkerung oder Teilen davon zu verbreiten oder auf eine Regierung oder staatliche Einrichtungen Einfluss zu nehmen.
Transportmittel
Ein Transportmittel dient der Beförderung/dem Transport von Personen und Gütern.
U
Unruhen aller ArtGewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen anlässlich von Zusammenrottung, Krawall oder Tumult.
Unplanmässige Rückreise
Siehe Mehrkosten einer unplanmässigen Rückreise.
V
Verlust des Gepäcks durch eine TransportgesellschaftWenn das Gepäck während der Beförderung durch ein Transportunternehmen verloren geht und trotz einer Suchaktion nicht wieder zum Vorschein kommt, liegt ein Verlust vor. Wenden Sie sich in solchen Fällen immer unverzüglich an die Transportgesellschaft und verlangen Sie einen schriftlichen Rapport (PIR). Fluggesellschaften sind gemäss Montrealer Übereinkommen bzw. Warschauer Abkommen für solche Schäden haftbar.
Versicherungsdauer
Zeitspanne, in welcher die Versicherung gültig ist.
Versicherungsnehmer
Person, welche eine Versicherung abgeschlossen hat.
Versicherungssumme
Betrag, auf welchen die Leistung der Versicherung im Schadenfall limitiert ist.
Versicherte Person
Person, welche den Versicherungsschutz der abgeschlossenen Versicherung geniesst.
Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
Das Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über Versicherungsunternehmen (VAG) regelt die Staatsaufsicht über das Privatversicherungswesen.
Verspätete Auslieferung des Gepäcks
Wenn das durch ein Transportunternehmen beförderte Gepäck zu einem späteren Zeitpunkt als die reisende Person an der Zieldestination ankommt, sprechen wir von einer verspäteten Auslieferung. Wenden Sie sich in solchen Fällen immer unverzüglich an die Transportgesellschaft und verlangen Sie einen schriftlichen Rapport (PIR). Fluggesellschaften sind gemäss Montrealer Übereinkommen bzw. Warschauer Abkommen für solche Schäden haftbar. Beispiel: Erstattung der Auslagen für die notwendigen Anschaffungen vor Ort.
Verspäteter Reiseantritt
Siehe Nachreise.
Vollendetes Lebensjahr
Mit der Erreichung des nächsten Lebensjahres wurde das Alte vollendet. Beispiel: Eine Person kann bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres eine Multi Trip Jeunesse abschliessen; heisst, die Person kann bis zum 26. Geburtstag die Police abschliessen
Vorbestehende Leiden
Beschwerden, welche bereits vor Versicherungsabschluss bestanden haben.
W
Warschauer Abkommen
Das Warschauer Abkommen aus dem Jahr 1929 regelt die Haftung der Fluggesellschaft gegenüber dem Reisenden. Den gesamten Text finden Sie hier.
Wertvolle Gegenstände
In der Gepäckversicherung unterscheiden wir zwischen wertvollen und nicht wertvollen Gegenständen. Die genaue Definition entnehmen Sie Kapitel 9 der AVB E27. Wertvolle Gegenstände bedürfen einer sorgfältigen Handhabung. Tipps finden Sie in der Rubrik "Kriminalität" der Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA).
Das Warschauer Abkommen aus dem Jahr 1929 regelt die Haftung der Fluggesellschaft gegenüber dem Reisenden. Den gesamten Text finden Sie hier.
Wertvolle Gegenstände
In der Gepäckversicherung unterscheiden wir zwischen wertvollen und nicht wertvollen Gegenständen. Die genaue Definition entnehmen Sie Kapitel 9 der AVB E27. Wertvolle Gegenstände bedürfen einer sorgfältigen Handhabung. Tipps finden Sie in der Rubrik "Kriminalität" der Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA).
X
Y
Z
ZeitwertGegenstände verlieren Jahr für Jahr an Wert. Der momentane Wert nach allfälligen Abschreibungen wird als Zeitwert bezeichnet.

